FAQ. Fragen, Fakten schnell und übersichtlich
Was kostet eine Mediation?
Wir rechnen in jedem Fall eine volle Stunde ab, Sie bekommen bei uns genau das, was drin ist. Eine Stunde sind 60 Min. Eine Stunde kostet zwischen 100 und 150 Euro im Paar- und Familienbereich, je nach finanzieller Situation. Als Zertifizierte Wirtschaftsmediatoren sind wir für Sie da. Die Kosten belaufen sich hier auf 150 - 200 Euro / Std.
Das Beratungs- und Kennenlerngespräch ist bei uns immer kostenlos und unverbindlich.
Ein Mediationsverfahren ist erheblich günstiger als die Kosten in einem Gerichtverfahren und eine außergerichtliche Konfliktbeilegung wird sich im Falle einer Scheidung positiv und kostengünstig auswirken.
Wie lange dauert eine Mediationssitzung?
Eine Sitzung dauert zwischen 1,5 und 2 Stunden. Wenn es sich um Team, eine Familie oder weiter entfernt Anreisende handelt, arbeiten wir auch länger, selbstverständlich auch am Wochenende.
Arbeiten wir allein oder zu zweit?
Im Bereich Familie und Paare arbeiten wir zu zweit, es hat einen großen Vorteil als Mann und Frau Sie als Mediatoren zu unterstützen.
Vorteil einer Mediationsausbildung?
Die Ausbildung bei uns hat mehrere Vorteile.
Sie ist zum einen nicht von vornherein spezialisiert, sondern richtet sich ganzheitlich an Menschen in ihren unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsfeldern.
Gisela Krämer als Ausbilderin ist lizenzierte Ausbilderin des Bundesverbandes für Mediation. Das heißt für Sie, dass Sie nach der Ausbildung die Mitgliedschaft beim BM beantragen können. Ohne anerkannte Ausbildungszulassung wäre das nicht möglich.
Seit 2012 gibt es das Mediationsgesetz, das den Beruf des Mediators eindeutig regelt. Daher ja, es ist ein Beruf und eine Berufsbezeichnung.
Sie werden feststellen, dass Sie auch einen deutlichen Bewerbungsvorteil haben am Arbeitsmarkt. Konflikte werden zunehmend als normal angesehen und ihre Bearbeitung in Form einer Mediation festgeschrieben.
Zertifizierter Mediator
Am 1. September 2017 ist die Verordnung zur Ausbildung zertifizierter Mediatoren (ZMediatAusbV) in Kraft getreten.
Ab sofort ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, sich als zertifizierter Mediator bzw. zertifizierte Mediatorin zu bezeichnen. Dazu gehört eine Mediationsausbildung im Umfang von mindestens 120 Präsenzzeitstunden, mindestens ein Mediationsfalle und eine Einzelsupervision. Eine Fortbildungsverpflichtung ist ebenfalls vorgesehen.
Wenn sich also ein Mediator als Zertifizierter Mediator bezeichnet muss er nach dem Mediationsgesetz und der Verordnung zur Ausbildung umfangreiche Voraussetzungen erfüllen, ansonsten ist das Tragen dieser Bezeichnung unzulässig.
Weitere Infos hier